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Ein Kurzurlaub im Hotel Sonnenheim! www.sonnenheim-oberstdorf.de!
Teilnahmeschluss war der 17. April 2017. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Preise können nicht bar ausbezahlt werden. Alle richtigen Lösungen nehmen an der Verlosung teil (unabhängig von einer Anforderung weiterer Informationen). Die Gewinner werden von uns schriftlich benachrichtigt. Mitarbeiter der Oberstdorf Garni Hotels sowie deren Angehörige sind von einer Teilnahme ausgeschlossen.
Eine Teilnahme über Gewinnspielagenturen oder über Sonstige, die für ihre Leistungen ein Entgelt verlangen, ist unzulässig. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht zulässig. Doppelte Einträge nehmen nicht an der Verlosung teil.
Der Gewinngutschein ist einlösbar nach Anfrage und je nach Verfügbarkeit des Hotels.